biscas kurzke Rechtsanwälte PartG mbB
Ansprechpartner und zuständige Berufsträger: Frau Rechtsanwältin Biscas und Frau Rechtsanwältin Kurzke
Sowohl Frau Rechtsanwältin Annika Biscas, als auch Frau Rechtsanwältin Martina Kurzke sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt.
Frau Biscas und Frau Kurzke sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als "Rechtsanwältinnen" zugelassen. Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt ist zuständige Aufsichtsbehörde.
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36 , 60322 Frankfurt am Main
www.rechtsanwaltskammer-ffm.de
info@rechtsanwaltskammer-ffm.de
Für Rechtsanwälte gelten folgenden berufsrechtliche Regelungen:
* Berufsordnung der Rechtsanwälte
* Fachanwaltsordnung
* Bundesrechtsanwaltsordnung
* Bundesgebührenordnung der Rechtsanwälte
* Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
* Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU
Diese Vorschriften können Sie einsehen auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de
Zuständige Berufshaftpflichtversicherung gemäß der DL-InfoV:
Allianz Versicherungs Aktiengesellschaft (Deutschland), Königinstr. 28, 80802 München
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