Die Kanzlei biscas kurzke Rechtsanwälte in Rödermark ist für Sie auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts tätig und berät und vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren in jeglichen ein Arbeitsverhältnis betreffenden Bereichen.
Frau Rechtsanwältin Biscas und Frau Rechtsanwältin Kurzke beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung / rechtlichen Prüfung von
Arbeitsverträgen
fristlosen oder ordentlichen, betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigungen, sowie Kündigungen in der Probezeit
Aufhebungsverträgen
Kündigungsschutzklagen
Wir überprüfen die Einhaltung der jeweiligen Wirksamkeitsvoraussetzungen wie beispielsweise die Beachtung von Fristen, des besonderen und allgemeinen Kündigungsschutzes und in diesem Zusammenhang die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), die ordnungsgemäße Durchführung der Sozialauswahl sowie die Anhörung des Betriebsrates.
Auch die sozialrechtlichen Anforderungen und Konsequenzen bei der Durchführung sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen z.B. Sozialabgaben, Sozialversicherung, Krankengeld und dem Anspruch auf Arbeitslosengeld erläutern Frau Rechtsanwältin Kurzke und Frau Rechtsanwältin Biscas, die auch den Titel Fachanwältin für Sozialrecht trägt, umfassend und verständlich.
Des Weiteren beraten und vertreten wir Sie hinsichtlich der sich bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB und Betriebsänderungen ergebenden Besonderheiten.
Die Kanzlei biscas kurzke hilft Ihnen auch bei der Durchsetzung aller weiteren, sich aus einem Arbeitsverhältnis ergebenden Ansprüche , wie dem Anspruch auf Lohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, dem Urlaubsanspruch, Kurzarbeitergeld sowie den besonderen Ansprüchen des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers.
Auch hinsichtlich der bei der Ausbildung von Arbeitnehmern, bei befristeten Arbeitsverhältnissen (Teilzeitbefristungsgesetz) und bei geringfügig Beschäftigten (Mini-Jobs) zu beachtenden Besonderheiten beraten wir Sie umfassend und kompetent.
Des Weiteren überprüfen wir Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne. Auch unterstützen sie bei der Vorbereitung auf Mitarbeitergespräche und dem sehr sensiblen Thema Mobbing am Arbeitsplatz.
Da wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten, kennen und verstehen wir insbesondere dadurch die Ziele beider Seiten und können so auch in vielen Fällen einen zufriedenstellenden Kompromiss finden. Frau Rechtsanwältin Biscas und Frau Rechtsanwältin Kurzke bemühen sich um eine außergerichtliche Klärung von Konflikten und stehen Ihnen, Frau Rechtsanwältin Kurzke auch als Mediatorin, zur Seite.